Das Begutachtungsverfahren zur StGB-Novelle 20151 ist beendet, noch liegt keine Regierungsvorlage vor2. Kurz vor Ende der Begutachtung wurde eine Reform der Untreue durch einen Initiativantrag vorgelegt3. Diese beiden Bereiche dominierten die strafrechtliche Diskussion. Aber es gab noch andere Ministerialentwürfe im Bereich des Straf- und Strafprozessrechts: Es wird eine kleine Reform des Weisungsrechts des Bundesministers für Justiz geben, und der „Weisenrat“ soll gesetzlich verankert werden4. Es soll ein eigenes Polizeiliches Staatsschutzgesetz kommen, und im SPG wird der Einsatz von Vertrauensmännern geschaffen5, das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzgesetz6 soll die Zusammenarbeit der vom Sozialbetrug betroffenen und zu seiner Bekämpfung zuständigen Behörden erleichtern und definiert näher den Begriff des Scheinunternehmens7. Es ist zu erwarten, dass diese Gesetzesvorhaben noch vor der Sommerpause im Nationalrat beschlossen werden. Angesichts dessen sollen hier nur einige Hinweise gegeben werden.