Mit dem Nomos-Kommentar zum Rechtshilferecht in Strafsachen haben die Herausgeber ein beeindruckendes Werk vorgelegt: Auf über 1350 kleingedruckten Seiten wird dem Leser die Rechtslage zum gesamten Rechtshilferecht in Strafsachen aufbereitet, was nur durch eine beträchtliche Zahl von Autoren (insgesamt 46) zu schaffen war.