OGH, 27.08.2014, 15 Os 71/14a
Soweit hier von Relevanz hat der OGH in der gegenständlichen Entscheidung Nachfolgendes festgehalten:
Bleibt darauf hinzuweisen, dass die erschwerende Wertung des Missbrauchs des Vertrauensverhältnisses (US 18) einen – vom Nichtigkeitswerber (auch in seiner Berufung) nicht gerügten – Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot (§ 32 Abs 2 erster Satz StGB) begründet, weil der Vertrauensmissbrauch ein Charakteristikum sowohl der Untreue als auch der Veruntreuung ist (vgl RIS-Justiz RS0120526, 11 Os 98/83). Die insoweit vorliegende Nichtigkeit (§ 281 Abs 1 Z 11 zweiter Fall StPO) wird daher vom Berufungsgericht im Rahmen der Berufungsentscheidung zu berücksichtigen sein (RIS-Justiz RS0119220).