OGH, 14.08.2014, 13 Os 51/14w
Der OGH führt aus wie folgt:
In dem von der Staatsanwaltschaft Graz zu AZ 16 St 112/07y (unter anderem) gegen Mag. Rudolf R***** wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG und weiterer strafbarer Handlungen geführten Ermittlungsverfahren erhob dieser Beschuldigte Einspruch wegen Rechtsverletzung mit der Behauptung der Befangenheit des die Ermittlungen führenden Staatsanwalts. Dadurch sei er in seinem subjektiven Recht auf ein fair geführtes Ermittlungsverfahren verletzt worden (ON 739).