Bereits knapp zwei Jahre nach der 8. Auflage ist der Taschenkommentar vom nunmehrigen Senatsvorsitzenden des Bundesfinanzgerichts in der neunten Auflage erschienen. Insbesondere die rege Tätigkeit des Gesetzgebers dürfte zur gegenständlichen Neuauflage beigetragen haben, da sowohl in materieller als auch in formeller Hinsicht umfassende Änderungen des Finanzstrafrechts vorgenommen wurden, welche im Kommentar einer Verarbeitung bedurften. Die materiellen Änderungen finden sich nicht nur auf rein innerstaatlichen Ebene (Finanzstrafgesetznovelle 2013, Abgabenänderungsgesetz 2014), sondern wurden auch maßgeblich durch das Unionsrecht (Dolmetsch-RL 2010/64/EU , Beschuldigtenbelehrungs-RL 2012/13/EU ) und das Völkerrecht (Steuerabkommen Österreich-Liechtenstein) bedingt. Demgegenüber waren die formellen Änderungen hauptsächlich durch die völlige Neuordnung des gesamten verwaltungsbehördlichen Rechtsmittelverfahrens (Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz 2012) erforderlich, welche auch zu tiefgreifenden Änderungen im Rechtsmittelverfahren des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens führte.