Im Oktober endete für drei strafrechtlich relevante Gesetzesvorhaben das Begutachtungsverfahren. Die Rechtsänderungen sollen im Wesentlichen mit 1. Jänner 2015 in Kraft treten. Sie betreffen zum einen das materielle Strafrecht und bringen neue Tatbestände va hinsichtlich Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Zum anderen geht es um die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen und Änderungen im ARHG. Auch die Anti-Doping-Strafnorm in § 22a ADBG wird geändert. Außerdem wurde der Bericht der Arbeitsgruppe StGB 2015 veröffentlicht, was schon jetzt die Diskussion über die Vorhaben anheizt.