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Widersprechende Erklärungen des Verteidigers und des Beschuldigten

Newsletter(Be-)Merkenswerte JudikaturJSt 2014/9JSt 2014, 6 Heft 2, Newsletter VÖStV v. 1.9.2014

OGH, 06.03.2014, 12 Os 158/13x

Die Entscheidung bietet folgende Klarstellungen:

Im Verfahren AZ 32 U 56/12p des Bezirksgerichts Amstetten verletzen die Durchführung der Verhandlung vor dem Landesgericht St. Pölten als Berufungsgericht am 24. Juli 2013, AZ 20 Bl 98/13m (GZ 32 U 56/12p-29 des Bezirksgerichts Amstetten) in Abwesenheit des Angeklagten und das Urteil dieses Gerichts vom selben Tag das Gesetz in den Bestimmungen der §§ 57 Abs 2 zweiter Satz zweiter Satzteil, 471 iVm 287 Abs 3 zweiter Satz, 294 Abs 5 StPO.

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