Die bereits 2012 in englischer Sprache erschienene, von Manfred Nowak betreute und in die Studienreihe des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte aufgenommene Dissertation von Karen Janina Berg geht der Frage nach, wieso Folterstraftaten trotz der Ratifizierung der UN-Antifolterkonvention durch bislang 146 Staaten und der legistischen Umsetzung durch die meisten Vertragsstaaten sowie trotz der weitreichenden gesetzlichen Verankerung des Universalitätsprinzips dennoch nur zögerlich, wenn überhaupt, geahndet werden. Die Autorin nähert sich dieser Frage traditionell, mit einer Einführung in die Geschichte der Folter sowie des Weltrechtsprinzips (Teil I) und einer Darstellung der wesentlichen Aspekte der UN-Antifolterkonvention (Teil II). Sodann geht sie im Hauptteil III ihres Werks auf die verschiedenen Gründe für die unzureichende Ausübung des Universalitätsprinzips in der Praxis ein, welche sie in politische, rechtliche und praktische Gründe unterteilt. Vielfältige Länderbeispiele sowie die Darstellung medial beachteter Fälle wie Pinochet, Milosěvić und Taylor, um nur drei herauszugreifen, machen die Lektüre dieses Teils spannend, zumal insoweit auch die Verbindung zur Judikatur der internationalen Gerichte wie etwa des ICTY und des SCSL hergestellt wird. Ergänzende Faktoren werden in Teil IV der Studie erörtert, und eine Zusammenfassung sowie ein ausführliches Literatur- und Stichwortverzeichnis runden das interessante und höchst lesenswerte Werk ab.