Die Anwendung von Grundrechten nimmt in der Rspr des EuGH an Bedeutung immer mehr zu. In diesem Beitrag sollen zwei Urteile zu Datenschutzfragen, die (auch in Massenmedien) erhebliches Aufsehen erregt haben, zwei Urteilen zum Verbot der Doppelbestrafung und -verfolgung (ne bis in idem) gegenübergestellt werden.