Die Europäische Kommission hat im Dezember 2013 einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren [COM (2013) 821 final] vorgelegt.