OGH, 05.09.2013, 12 Os 97/13a
Soweit hier von Relevanz führt der Oberste Gerichtshof wie folgt aus:
„Rozalia F***** wurde mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Graz als Geschworenengericht vom 28. Mai 2013 des Verbrechens des Mordes nach §§ 15 Abs 1, 75 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt (ON 93).