Vier Jahre nach der 2. Auflage ist nun das vom ehemaligen Leiter der Strafvollzugsdirektion herausgegebene und vom Verlag als „Großkommentar“ titulierte Werk in der dritten Auflage erschienen. Nach den Ausführungen im Vorwort waren es vor allem die Veränderungen im Bereich des Rechtsschutzes, die eine Neuauflage erforderlich machten: nämlich die Abschaffung der Vollzugskommissionen (§§ 18 StVG aF), deren Kompetenzen Mitte 2012 im Wesentlichen auf die Volksanwaltschaft übergegangen sind (vgl §§ 11 ff Volksanwaltschaftsgesetz), sowie die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit, welche die Vollzugskammern abgeschafft und das Beschwerdewesen letztlich den Vollzugsgerichten übertragen hat (vgl §§ 16 ff StVG). Das Werk basiert auf der seit 1. 1. 2014 geltenden Rechtslage und hat Judikatur sowie Literatur bis Ende Juli 2013 berücksichtigt. Selbst wenn Drexler im Zitiervorschlag keineswegs als „Herausgeber“, sondern als Autor genannt wird, offenbart ein Blick auf die Innenseite, dass das Werk unter der Mitarbeit von Staatsanwalt Weger entstanden ist, was auch das Vorwort hervorhebt.