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Die Zuständigkeitsbegründung über die das Ermittlungsverfahren leitende Staatsanwaltschaft ist im bezirksgerichtlichen Verfahren unanwendbar

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2014/27JSt 2014, 75 Heft 1 v. 1.5.2014

StPO § 37 Abs 2

Die Zuständigkeitsbegründung über die das Ermittlungsverfahren leitende Staatsanwaltschaft (§ 37 Abs 2 letzter Satz StPO) ist im bezirksgerichtlichen Verfahren unanwendbar, weil die diesbezügliche Bestimmung auf die ermittlungsführende Staatsanwaltschaft am Sitz des Landesgerichts abstellt.

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