EU-JZG § 53a Z 2 lit a
Die Vollstreckung einer im Ausland verhängten Geldsanktion ist im Inland unzulässig, wenn der Tatort (auch) im Inland ist. Hier: Drohung in einer aus Österreich versandten E-Mail.
OGH, 10.12.2013, 11 Os 156/13w
(RS0129149)
EU-JZG § 53a Z 2 lit a
Die Vollstreckung einer im Ausland verhängten Geldsanktion ist im Inland unzulässig, wenn der Tatort (auch) im Inland ist. Hier: Drohung in einer aus Österreich versandten E-Mail.
OGH, 10.12.2013, 11 Os 156/13w
(RS0129149)