vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Voraussetzungen der Qualifikation nach § 28a Abs 2 Z 1 SMG

JudikaturSuchtmittelstrafrechtKlaus SchwaighoferJSt-Slg 2014/10JSt 2014, 63 Heft 1 v. 1.5.2014

SMG § 28a Abs 1, SMG § 28a Abs 2 Z 1, SMG § 28b

Die Gewerbsmäßigkeitsqualifikation nach § 28a Abs 2 Z 1 SMG erfordert die präzise Feststellung der Absicht auf Wiederholung des Delikts nach § 28a Abs 1 SMG sowie die Feststellung einer Vorverurteilung wegen eines dem § 28a Abs 1 SMG entsprechenden Delikts, die sich auf eine die Grenzmenge übersteigende Suchtgiftmenge bezieht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!