StGB § 19 Abs 2, StGB § 31, StGB § 40, StGB § 37 Abs 1
Auch auf eine im Ausland erfolgte tatnähere Verurteilung wegen einer in Österreich nicht gerichtlich strafbaren Handlung ist gem §§ 31, 40 StGB iVm § 73 StGB Bedacht zu nehmen.
Einer teilbedingten Strafnachsicht stehen die Vorstrafen des Angeklagten ebenso entgegen wie generalpräventive Überlegungen, handelt es sich doch bei dem strafsatzbestimmenden Verbrechen der Verleumdung um ein gegen die Rechtspflege gerichtetes Delikt.