Die Schaffung von Mindeststandards für Verfahrensrechte von Verdächtigen und Beschuldigten schreitet voran: Drei Richtlinien sind bereits in Kraft, zwei davon bereits in Österreich umgesetzt. Drei weitere wurden von der EK Ende 2013 vorgeschlagen. An einer dieser drei, Jugendstrafverfahren betreffend, wird im Rat der EU bereits intensiv beraten.