11 Os 80/11s; 14.07.2011
Der OGH führt im hier relevanten Teil der Entscheidung Nachfolgendes aus:
"Mit Urteil des Landesgerichts Ried im Innkreis vom 17. März 2011, AZ 23 Hv 56/09d, wurde Karl L***** des Vergehens der falschen Beweisaussage nach §§ 15, 12 zweiter Fall, 288 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.