Das Thema "Sponsoring" hat die Medienberichterstattung der vergangenen Monate - insbesondere aus Anlass des Untersuchungsausschusseses zur Klärung von Korruptionsvorwürfen1) - immer wieder beschäftigt. Wie der Öffentlichkeit bekannt wurde, sollen von der Telekom Austria AG über Werbeagenturen Geldmittel ua als "Sponsoring" an politische Parteien, PolitikerInnen bzw deren Angehörige geflossen sein.2) Was verbirgt sich hinter dem geflügelten Wort "Sponsoring" aus rechtlicher Sicht? Was ist erlaubt, was nicht? Besteht ein Spannungsverhältnis zum gerichtlichen Strafrecht? Diesen Fragen möchte die folgende Analyse nachgehen.