I. Einleitung
Von "IT-Outsourcing" und "Cloud Computing" ist im Wirtschaftsleben immer häufiger die Rede. Hinter diesen beiden Schlagwörtern verbergen sich freilich, wie nachfolgend deutlich werden soll, nicht nur bestimmte betriebswirtschaftliche und technische Problemfelder. Die Auslagerung einzelner Arbeitsbereiche, die durch datenverarbeitende Informationstechnologie geprägt sind, aus dem eigenen Betrieb - nichts anderes heißt ja "IT-Outsourcing" - ist vielmehr mit zahlreichen rechtlichen, auch wirtschaftsstrafrechtlichen Fragestellungen verbunden. Das gilt erst recht für den Fall, dass Teile der betrieblichen Datenverarbeitung in einer kaum noch zu greifenden globalen Dienstleistungs-"Wolke" aufgehen - eben dies ist nämlich mit "Cloud Computing" gemeint. Nachfolgend sollen lediglich einige wenige dieser Fragen herausgegriffen werden, an denen zugleich deutlich wird, welchen Stellenwert der Datenschutz im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts und der "Corporate Compliance" heute hat. Dabei sollen nicht etwa die spezifischen Probleme des Beschäftigten-Datenschutzes im Mittelpunkt stehen, die in jüngerer Zeit wieder besondere Aufmerksamkeit gefunden haben (namentlich im Zusammenhang mit der unternehmensinternen Aufklärung strafbaren Mitarbeiter-Verhaltens). Gemeint ist vielmehr der Schutz von fremden Daten (Kundendaten etwa) und von Geheimnissen, die im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Betätigung des Unternehmens erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Denn eben dieser Schutz steht auf dem Spiel, wenn Datenverarbeitungsprozesse aus dem Unternehmen ausgelagert werden oder ihre Konturen vollends in einer ominösen "Wolke" zu verlieren drohen.