1. Einführung
Das Internet hat sich längst zu einem Medium entwickelt, dessen Nutzung auch für Kinder und Jugendliche zum Alltag geworden ist2). Durch oftmals sorglos preisgegebene persönliche Informationen3), die in Blogs, sozialen Netzwerken4), Chatrooms etc veröffentlicht werden, begeben sich junge Menschen aber auch immer häufiger in Gefahr. Denn auch Personen mit schädlichen sexuellen Neigungen haben dieses Medium entdeckt, um sich ihre potentiellen Opfer auszuwählen. Gezielt bahnen sie unter anderem in Chatrooms Kontakte zu Unmündigen an. Wie zuvor schon der Europarat und die Europäische Kommission hat auch der österreichische Gesetzgeber dieses Risiko erkannt und schafft durch die Strafgesetznovelle 20115) eine Strafbestimmung gegen die "Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen". Damit wird intendiert, den strafrechtlichen Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch im Sinne der europäischen Vorgaben auszubauen.