vorheriges Dokument
nächstes Dokument

"Grooming": Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen

Wissenschaftliche AbhandlungenChristian Mahler1)1)Der Autor dankt Prof. Frank Höpfel für seine Diskussionbereitschaft und wertvolle Unterstützung.JSt 2012, 22 Heft 1 v. 1.1.2012

1. Einführung

Das Internet hat sich längst zu einem Medium entwickelt, dessen Nutzung auch für Kinder und Jugendliche zum Alltag geworden ist2)2)Im Jahr 2011 verfügten rund 75% aller österreichischen Haushalte über einen Internetzugang, siehe Statistik Austria, Europäische Erhebung über den IKT-Einsatz in Haushalten 2011: http://www.statistik.at/web_de/statistiken/informationsgesellschaft/ikt-einsatz_in_haushalten/022214.html (Stand: 2.2.2012). Einer europaweiten Umfrage im Auftrag der Europäischen Kommission zufolge, haben 77 % der 13 bis 16-Jährigen und 38 % der 9- bis 12-Jährigen in der EU ein Profil auf der Website eines sozialen Netzwerkes. In Österreich verfügen dieser Studie zufolge gar 41 % der 9- bis 12-Jährigen und 79 % der 13- bis 16-Jährigen über einen Zugang zu einem solchen Online-Netzwerk. Vgl Pressemitteilung IP/11/479 der Europäischen Kommission vom 18. April 2011.. Durch oftmals sorglos preisgegebene persönliche Informationen3)3)So hat zuletzt eine Studie im Auftrag der Europäischen Kommission zur Überprüfung der Umsetzung der Selbstregulierungsvereinbarung der führenden Betreiber sozialer Netzwerke (siehe FN 4) ergeben, dass lediglich zwei von 21 teilnehmenden Unternehmen gewährleisten, dass Profile Minderjähriger standardmäßig nur jenen Personen zugänglich sind, die auf einer von der minderjährigen Person genehmigten Kontaktliste stehen. Vgl Pressemitteilung IP/11/762 der Europäischen Kommission vom 21. Juni 2011., die in Blogs, sozialen Netzwerken4)4)Gemeint sind Internetplattformen wie Facebook, Twitter, Google+ oder StudiVZ, deren Benutzer dort Kontakte pflegen und Informationen austauschen können., Chatrooms etc veröffentlicht werden, begeben sich junge Menschen aber auch immer häufiger in Gefahr. Denn auch Personen mit schädlichen sexuellen Neigungen haben dieses Medium entdeckt, um sich ihre potentiellen Opfer auszuwählen. Gezielt bahnen sie unter anderem in Chatrooms Kontakte zu Unmündigen an. Wie zuvor schon der Europarat und die Europäische Kommission hat auch der österreichische Gesetzgeber dieses Risiko erkannt und schafft durch die Strafgesetznovelle 20115)5)BGBl I 130/2011 (im Folgenden StGNov 2011). eine Strafbestimmung gegen die "Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen". Damit wird intendiert, den strafrechtlichen Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch im Sinne der europäischen Vorgaben auszubauen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!