In der Vergangenheit waren umfangreiche und lang dauernde Wirtschaftsstrafprozesse Ausnahmesituationen im (bewältigbaren) Alltag der Strafjustiz. Diese Situation hat sich in den letzten Jahren grundlegend geändert. Die Sachverhalte werden laufend komplexer und vielschichtiger. Die Anzahl der als Verdächtige geführten Personen steigt ebenso an wie deren Bekanntheitsgrad, was wiederum eine zuvor nicht dagewesene Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit nach sich zieht. Der Gesetzgeber reagierte darauf mit der Ausbildung von Spezialisten bei Polizei und Staatsanwaltschaft, diese Angelegenheiten werden von Sonderkommissionen, deren Fokus zumindest überwiegend auf einer Causa liegt, bearbeitet. Die Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden anderer Länder steht an der Tagesordnung, Staatsanwälte sind aufgrund der Regelungen des Strafprozessreformgesetzes wesentlich näher an den Ermittlungen, üben - zumindest nach der Intention des Gesetzgebers - ihre Leitungsbefugnis aus und führen oft die wichtigsten Beweisaufnahmen, etwa die Einvernahme von Beschuldigten oder wesentlicher Zeugen, selbst durch, um sich auf diese Weise einen persönlichen Eindruck von der Verdachtslage (und wohl auch den Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Anklage) zu verschaffen.