Zur Beurteilung, ob eine vorbeugende Maßnahmen im Sinne des StGB zu verhängen ist, bedarf es regelmäßig der Einholung eines Sachverständigengutachtens. Insbesondere in Hinblick auf deren Eingriffsintensität in das Grundrecht auf Freiheit müsste davon ausgegangen werden, dass diese Gutachten von höchster Qualität sind. Dies ist nicht immer der Fall.