Kritische Anmerkungen und Judikatur zu den vorbeugenden Maßnahmen nach § 21 StGB
I. Statistik zur Anzahl der in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 (Abs 1 und Abs 2) StGB eingewiesenen Personen
1980: | 210 Personen |
2010: | 781 Personen |
Diese Steigerung der in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesenen Betroffenen spricht für sich.