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Thesen aus psychiatrischer Sicht

Strafverteidigung - Kritik vorbeugender MaßnahmenSicherheit - 23.ao.Univ.-Prof. Dr. Peter HofmannJSt 2012, 7 Heft 1 v. 1.1.2012

1. Man muss wissen mit wem man es zu tun hat: Ein psychiatrischer Gutachter hat sechs Jahre Medizin studiert, sodann die sechsjährige Facharztausbildung absolviert und schließlich vier Jahre als Facharzt gearbeitet (somit eine insgesamt 16 jährige Ausbildung). An Ausbildungszeit hat er 5 - 5,5 Jahre an Psychiatrien zugebracht! Die "alten" Doppelfächler, va Neurologen/Psychiater sind hier besonders zu erwähnen, sie sind zwar als psychiatrische Gutachter eingetragen, aber haben in ihrer Ausbildung ca 1 Jahr Psychiatrie absolviert und waren danach bis auf die "Gutachterei" nie mit Psychiatrie in der täglichen Arbeit befasst! Deshalb ist die Unterscheidung wichtig, weil hier logischerweise nicht annähernd eine vergleichbare Expertise gegeben ist. Dieses Problem löst sich wegen Überalterung in den nächsten 20 Jahren von selbst.

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