1. Die grund- und menschenrechtliche Verankerung von Beschuldigtenrechten ist ein Ergebnis der jüngeren Rechtsentwicklung, und sie verdankt ihre maßgeblichen Anstöße angelsächsischen Rechtstraditionen. Über die Europäische Menschenrechtskonvention ist dieser Impuls der Grundfreiheiten und Menschenrechte auch in das österreichische Verfassungsrecht eingeflossen.