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Thesen zum Festvortrag: Beschuldigtenrechte und deren Verankerung in den Grundrechten

Strafverteidigung - Kritik vorbeugender MaßnahmenSicherheit - 23.o. Univ.-Prof. Dr. Walter BerkaJSt 2012, 5 Heft 1 v. 1.1.2012

1. Die grund- und menschenrechtliche Verankerung von Beschuldigtenrechten ist ein Ergebnis der jüngeren Rechtsentwicklung, und sie verdankt ihre maßgeblichen Anstöße angelsächsischen Rechtstraditionen. Über die Europäische Menschenrechtskonvention ist dieser Impuls der Grundfreiheiten und Menschenrechte auch in das österreichische Verfassungsrecht eingeflossen.

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