A. Einleitung
Im Mai 2011 präsentierte die Kommission (EK) das lange erwartete Opferschutzpaket, das aus einer Mitteilung1) und zwei Legislativvorschlägen besteht: Der eine Vorschlag besteht in einer auf Art. 82 Abs. 2 AEUV (= Mindeststandards im Strafverfahren) gestützten Richtlinie (RL) über Mindeststandards für die Rechte und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie für die Opferhilfe2), die den Rahmenbeschluss 2001/220/JI3) ersetzen soll. Der andere Vorschlag ist eine (auf Art 81 Abs 2 lit a, e und f AEUV gestützte) Verordnung (VO) über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen4), die sich als Ergänzung zur Europäischen Schutzanordnung (ESA) versteht.