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§ 156b StVG

Rechtsprechung - StrafvollzugJSt 2011/22JSt 2011, 149 Heft 4 v. 1.7.2011

§ 156b StVG

Der Strafgefangene beschwert sich gegen die Abweisung seines Antrags, seine 10-monatige Freiheitsstrafe wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung in der Form des elektronisch überwachten Hausarrestes verbüßen zu dürfen.

Der Beschwerde wurde nicht Folge gegeben:

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