§ 156b StVG
Der Strafgefangene beschwert sich gegen die Abweisung seines Antrags, seine 10-monatige Freiheitsstrafe wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung in der Form des elektronisch überwachten Hausarrestes verbüßen zu dürfen.
Der Beschwerde wurde nicht Folge gegeben: