§ 156b Abs. 1 StVG
Der Strafgefangene beschwert sich gegen die Abweisung seines Antrags auf Vollzug seiner Freiheitsstrafe in Form des elektronisch überwachten Hausarrestes.
Aus Anlass der Beschwerde wurde der Bescheid des Leiters der JA StP aufgehoben und der Antrag des Beschwerdeführers gemäß § 6 AVG der Direktion für den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen zuständigkeitshalber weitergeleitet: