1. Einleitung
Die Frage, ob und welche Gegenstände anlässlich einer Hausdurchsuchung sichergestellt und beschlagnahmt werden dürfen, stellt sich im Zusammenhang mit Wirtschaftsstrafverfahren immer wieder. Von besonderem Interesse ist dabei, ob die von der Verteidigung im Zusammenhang mit einer Rechtsberatung oder einem Strafverfahren erstellten Schriftstücke sichergestellt und beschlagnahmt werden dürfen oder ob sie aufgrund des so genannten Anwaltsprivilegs (Legal Professional Privilege) "immun" sind und daher nicht als Beweismittel im Strafverfahren in Frage kommen.