Denial of Service (DoS) Attacken sind keine Erscheinung der letzten Jahre. Dennoch haben sie im Zusammenhang mit den Protestaktionen gegen den Gründer der Whistleblower1) Plattform WikiLeaks, Julian Assange, an Aktualität gewonnen2). Wie auch die jüngsten Angriffe gegen die Websites der SPÖ und der FPÖ zeigen3), werden DoS-Attacken zunehmend zum Instrument politischer Meinungsäußerung. Es stellt sich die Frage nach der Qualifikation derartiger Angriffe in strafrechtlicher und zivilrechtlicher Hinsicht.