vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 127 StVG

Rechtsprechung - StrafvollzugJSt 2011/14JSt 2011, 113 Heft 3 v. 1.5.2011

Der Untersuchungshäftling beschwert sich gegen die Entscheidung des Anstaltsleiters, der seinem Antrag auf Übernahme in den Erstvollzug gemäß § 127 StVG unter Hinweis auf die Unanwendbarkeit dieser Bestimmung für Untersuchungshäftlinge nicht stattgegeben hat. Dieser Beschwerde wurde mit Hinweis darauf, dass § 127 StVG nur auf Strafgefangene anzuwenden ist (Drexler StVG2 § 127 Rz 1), sodass ein subjektiv-öffentliches Recht auf Übernahme in den Erstvollzug noch nicht vorliegt, abgewiesen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!