Es ist davon auszugehen, dass im Impulsreferat zum Thema das Gleichheitspostulat hinsichtlich seiner Realisierung (a) im materiellen Strafrecht, (b) in der Anwendungspraxis und (c) bei der Strafzumessung thematisiert werden wird. Dementsprechend wird aus sozialwissenschaftlicher Perspektive (a) zu fragen sein, ob Strafrecht vor allen Formen des Macht- und Rechtsmissbrauches in gleicher Weise schützt und zu schützen vermag, oder insbesondere auf "naive" und sozial wenig kompetente Rechtsverletzungen abstellt.