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Dolmetscher für Verteidigergespräche

Newsletter April 2011(Be-) Merkenswerte JudikaturJSt 2011, 6 Heft 2, Newsletter VÖStV v. 1.3.2011

11 Os 61/10w; 22.06.2010

"Der der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht zugezogene Dolmetscher verzeichnete an Gebühr für Mühewaltung nicht nur die Zeit der Verhandlung (30 Minuten) sondern auch eines ‚Verteidigergesprächs‘ (10 Minuten - siehe Gebührennote ON 20 S 3).

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