I. Einleitung
Die Situation des österreichischen Strafvollzugs ist nach wie vor durch hohe Belagszahlen, enge Budgets und, damit verbunden, knappe Personalressourcen geprägt. Der zum Teil auch durch die Reform der bedingten Entlassung bewirkte Rückgang der Haftzahlen im Jahr 2008 ließ auf eine längerfristige Entlastung des Vollzugssystems hoffen. Diese Hoffnungen haben sich leider nicht erfüllt. Die damit verbundenen einschränkenden und schwierigen Bedingungen wirken sich regelmäßig besonders zu Lasten von betreuenden, unterstützenden und "behandlungsorientierten" Angeboten und Maßnahmen aus. Damit steigt die Gefahr eines Verwahrungsvollzugs, der nicht dem Strafvollzugsgesetz entspricht und von dem besonders nachteilige Auswirkungen auf die diesem System anvertrauten Menschen zu befürchten sind. Der Freiheitsentzug hat negative Auswirkungen, die gegenläufig zu Behandlungsbemühungen wirken1. Auch ein Behandlungsvollzug ist daher vor allem eine Schadensbegrenzung, die nicht zuletzt die Zeit und die Lebensbedingungen nach der Haft im Visier haben muss. Die derzeitigen Rahmenbedingungen im und für den Strafvollzug scheinen für Entwicklungen in Richtung einer Stärkung bzw eines Ausbaus eines behandlungsorientierten Vollzugs ungünstig. Gerade unter diesen ungünstigen Bedingungen ist der Strafvollzug aber besonders gefordert, Maßnahmen zu treffen, um seinem Auftrag gerecht werden zu können.