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§ 54a StVG

Rechtsprechung - StrafvollzugJSt 2011/4JSt 2011, 28 Heft 1 v. 1.1.2011

§ 54a StVG

Der Strafgefangene beantragte, ihm die Überweisung von EUR 700,00 an Rechtsanwalt Dr. X aus der Rücklage zu genehmigen. Der Anstaltsleiter lehnte das Ansuchen unter Hinweis auf das Erkenntnis des VwGH vom 09.09.2008, GZ 2008/06/0141 ab. Mit gleichlautendem Ansuchen führte der Strafgefangene zusätzlich aus, dass sich "die Einholung eines Rechtsgutachtens und die Vertretung eines Anwaltes als für seine Gegenwart

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