I. Die Essenz des Strafrechts und dessen Zweck in einem Rechtsstaat bedingen das Selbstverständnis der Strafverteidigung
Ursprung der Strafe: Durchsetzung der Macht (Suche nach Sündenbock - objektives Strafrecht), Strafe als "Fest, nämlich der Vergewaltigung und Verhöhnung eines endlich niedergeworfenen Feindes" als "Kriegserklärung und Kriegsmaßregel gegen einen Feind des Friedens, des Gesetzes, der Ordnung, der Obrigkeit, den man als gefährlich für das Gemeinwesen, als vertragsbrüchig, als einen Empörer, Verräter und Friedensbrecher bekämpft …" (Nietzsche, Zur Genealogie der Moral, Kapitel 13).