§ 293 Abs 1 StGB
§ 5 Abs 1 und 2 StPO, § 117 Z 2 lit b StPO
Der eine Durchsuchung durch das Hausrecht geschützter Räumlichkeiten rechtfertigende Tatverdacht kann auch durch eine anonyme Anzeige begründet werden, wenn ihr Inhalt glaubwürdig und plausibel erscheint.