§ 158 StVG
Der Untergebrachte bekämpft zusammen mit sieben anderen im Maßnahmenvollzug Untergebrachten mit seiner Beschwerde die in einem Gemeinschaftsraum der Abteilung Parterre Gemeinschaft erfolgte Unterbringung. Der Beschwerde wurde Folge gegeben und die unverzügliche Unterbringung des Untergebrachten in der besonderen Abteilung der JA für den Maßnahmenvollzug angeordnet.