I. Einleitung
Das Bundesministerium für Finanzen hat in der ersten Jahreshälfte 2010 einen Ministerialentwurf zu einer umfassenden Novellierung des FinStrG in Begutachtung geschickt 1). Wesentliches Ziel war es dabei ua, "die Treffsicherheit und Effektivität des Finanzstrafrechtes zu verbessern"2). Nach zahlreichen Stellungnahmen wurde der Ministerialentwurf vor dem Sommer nicht mehr als Regierungsvorlage dem Parlament zur weiteren Gesetzgebung zugeleitet, sondern erst Ende August 2010. Dem vorliegenden Beitrag liegt der Text der Regierungsvorlage zu Grunde3).