Das 1973 vom damaligen Vizepräsidenten der Vereinigung der Österreichischen Richter Dr. Udo Jesionek gegründete Ottensteiner Fortbildungsseminar aus Strafrecht und Kriminologie hat sich immer als Begegnungsstätte von Praxis und Wissenschaft verstanden. Das 36. Seminar beschäftigte sich aus naheliegenden Gründen vor allem mit der großen Strafprozessreform, die am 01.01.2008 in Kraft getreten war. In seinem Einleitungsvortrag beleuchtete Univ.-Prof. Dr. Helmut Fuchs die Strafprozessreform in rechtsdogmatischer Sicht, wobei er neben Auslegungsvorschlägen auch eine Reihe von Anliegen an den Gesetzgeber für eine Gesetzesänderung deponierte. Univ.-Prof. Dr. Hubert Hinterhofer befasste sich mit dem Beweisantrag im neuen Strafverfahren und begrüßte die eingetretenen Verbesserungen. Univ.-Prof. Dr. Susanne Reindl-Krauskopf befasste sich mit dem Grundrechtsschutz im neuen Strafverfahren. Sie begrüßte das grundsätzliche Bekenntnis des Gesetzgebers zu den Grundsätzen, das sich am Katalog dieser Grundsätze zeigt, bemängelte aber, dass Detailänderungen die Rechtsposition der Betroffenen aus rein grundrechtlicher Sicht mitunter im Vergleich zur alten Rechtslage verschlechterten. Sektionschef DDr. Wolfgang Bogensberger behandelte mit starkem statistischen Material die Neuerungen im Sanktionenrecht. Eine Podiumsdiskussion unter Beteiligung von Persönlichkeiten aus der Wissenschaft, der Rechtsanwaltschaft, der Richterschaft, der Polizei und der Staatsanwaltschaft behandelte erste praktische Erfahrungen, Probleme und Kritikpunkte. Die Veranstaltung endete mit Vorträgen von Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Brandstetter und Prof. Dr. Thomas Keppert über die Frage der Bilanzdelikte.