Die Laienbeteiligung in Strafrechtsangelegenheiten ist in Österreich grundsätzlich akzeptiert. Als reformbedürftig wird nur die Alleinentscheidung der Schuldfrage durch die Geschworenen angesehen. Dazu ist im Hinblick auf das Demokratieprinzip festzuhalten, dass das Volk mehr Gestaltungsmöglichkeiten verträgt als es Experten mitunter für gut befinden. Die vorgesehenen Korrekturmöglichkeiten durch die Berufsrichter in Geschworenenstrafsachen sind grundsätzlich ausreichend, um das Spannungsverhältnis zwischen Rechtsrichtigkeit und demokratischer Mitentscheidungsmöglichkeit sachgerecht lösen zu können.