1. Der reformierte Strafprozess, der im Großen und Ganzen als Kompromisslösung aus dem reinen Inquisitionsverfahren und dem Parteiprozess im 19. Jahrhundert auf dem europäischen Kontinent mit gewissen nationalen Unterschieden ausgebildet worden ist, ist in der Praxis von der sog Gerichtssaalelite (Richter, Staatsanwälte, Verteidiger) teils offen, teils verdeckt gegen das geschriebene Gesetz vielfältig umgebildet worden, so dass die strafprozessualen Kodifikationen heute nur noch partiell die Verfahrenswirklichkeit bestimmen.