§§ 93, 94 StVG
Der Strafgefangene beschwert sich gegen die Entscheidung des Anstaltsleiters, entgegen seinem Ansuchen um Bewilligung eines monatlichen Tischbesuches mit seinen Eltern und der Schwester nur einen einmaligen Tischbesuch mit der Familie zu genehmigen. Die Beschwerde wurde zurückgewiesen: