Vor allem beim Aufkommen von sog. "Justizirrtümern" steht die Wahrheit im Strafprozess zur Diskussion. Wahrheitserforschung und Wahrheitsfindung haben versagt. Justizirrtümer haben eine lange Geschichte. Das österreichische Schrifttum setzt sich - soweit überblickbar - mit dieser Thematik nicht auseinander. Der renommierte deutsche Strafverteidiger Alsberg hat sich vor bald 100 Jahren bei Prüfung der Unzulänglichkeiten im Strafprozess mit Justizirrtum und Wiederaufnahme befasst15). Der Münchener Rechtsanwalt Geipel hat sich in der jüngeren Vergangenheit vor dem Hintergrund Beweiswürdigung mit Justizirrtümern beschäftigt und nennt als Hauptgründe Falschaussagen von Zeugen, falsche Geständ-