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Wahrheit im Strafprozess - die staatsanwaltliche Sicht

VeranstaltungenFriedrich A. KoenigJSt 2010, 6 Heft 1 v. 1.1.2010

I. Einleitung

Es stellt sich die Frage, ob und inwieweit der Grundsatz der materiellen Wahrheitserforschung im Strafverfahren schon überholt oder gerade eben jetzt zeitgemäß ist. § 3 StPO hebt nunmehr ausdrücklich seine Geltung für Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft hervor und betont deren Verpflichtung zur Erforschung der materiellen Wahrheit, die neben dem Grundsatz der Objektivität schon bisher das staatsanwaltschaftliche Berufsbild und Selbstverständnis kennzeichnete, im Vergleich zur Formulierung vor dem In-Kraft-Treten der Strafprozessreform besonders deutlich. Eine vom Grundsatz der Erforschung der materiellen Wahrheit geprägte Verfahrensordnung muss freilich auf einen Interessensausgleich bedacht sein. Die Stärkung der Beschuldigtenrechte muss jedoch grundsätzlich nicht im Widerspruch zum Prinzip der materiellen Wahrheitsforschung stehen, dem heute allerdings oft prozessökonomische Erwägungen gegenübergestellt werden.

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