Von den mehr als zehn Rahmenbeschlüssen (RB), die der Rat in den letzten Jahren zur Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung verabschiedet hat1), ist bisher nur der RB 2002/584/JI v 13.6.2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (RB-EHB)2) von allen Mitgliedstaaten (MS) umgesetzt und wird auch allgemein (und erfolgreich) in der Praxis angewendet.