Am 4.8.2009 ist in Deutschland das Gesetz zur Regelung der Verständigung in Strafsachen in Kraft getreten. Schon im Jahr 1997 hatte der BGH (contra legem) die Zulässigkeit von Absprachen bejaht und richterrechtlich "geregelt". Die Regelungsintention war 1997 ebenso wie 2009 erklärtermaßen, dem Wildwuchs Einhalt zu gebieten. Es spricht jedoch einiges dafür, dass dieser Schuss schon 1997 "nach hinten losging" und dass dies auch jetzt nicht anders sein wird. Für Österreich stellt sich die Frage, ob und inwiefern der Umgang der deutschen Justiz mit dem Faktum "Absprachen" Vorbildcharakter haben kann.