§ 54a StVG
Der Untergebrachte beschwert sich gegen die Entscheidung des Anstaltsleiters, womit das Ansuchen um Überweisung von € 1.000,00 aus der Rücklage an Rechtsanwalt X mangels einer bezughabenden Rechnung und im Hinblick auf verfehlte Voraussetzungen des besseren Fortkommens nach der Entlassung abgelehnt wurde. Der Beschwerde wurde nicht Folge gegeben: